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OVG NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) sieht in der im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das Europarecht. Die pauschale Speicherpflicht verstoße gegen die vom EuGH aufgestellten Anforderungen zur Vorratsdatenspeicherung.

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